
Am 17. Oktober 2025 meldete die gematik die Einlösung des einmilliardsten E-Rezepts in Deutschland. Verpflichtend ist die digitale Verordnung für verschreibungspflichtige Medikamente seit Januar 2024. In gut anderthalb Jahren hat der digitale Code damit den rosa Papierschein abgelöst, der jahrzehntelang vom Behandlungszimmer zur Apothekentheke wanderte. Aus einem Pilotprojekt ist Routine in Praxen, Kliniken und Apotheken geworden. Sichtbar ändert sich für Patienten wenig. Der Unterschied steckt im Ablauf dahinter.
Das Folgerezept ohne zweiten Termin
Den größten Effekt im Alltag hat eine Kleinigkeit, die früher einen ganzen Praxisbesuch kostete. Wer ein Dauermedikament gegen Bluthochdruck oder hohe Cholesterinwerte nimmt, bekommt das Folgerezept im laufenden Quartal, ohne erneut im Wartezimmer zu sitzen. Die Praxis stellt die Verordnung digital aus, signiert sie und legt sie im E-Rezept-Fachdienst ab. Die Apotheke ruft sie von dort ab. Das spart vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen wiederkehrende Termine, die rein der Verlängerung dienten.
E-Rezept einlösen: So geht’s
Eingelöst wird auf mehreren Wegen, und nicht jeder passt zu jeder Situation.
- Die elektronische Gesundheitskarte wird in der Apotheke vor Ort gesteckt, ganz ohne App und ohne PIN.
- Die E-Rezept-App der gematik verwaltet die Verordnung am Smartphone und setzt eine PIN der Krankenkasse voraus.
- CardLink in der App einer Apotheke löst von zu Hause ein, indem die Karte ans NFC-Handy gehalten wird.
- Der Papierausdruck mit Code kommt ohne Smartphone aus und wird in der Apotheke gescannt.
Am häufigsten läuft die Einlösung weiterhin über die gesteckte Gesundheitskarte vor Ort. Wer kein Smartphone nutzt, kommt mit Karte oder Ausdruck genauso ans Medikament. Die Zustimmung zur Digitalisierung ist groß, der Komfort aber nicht für alle selbstverständlich. Eine Bitkom-Befragung von Mitte 2024 ergab, dass 89 Prozent der Menschen in Deutschland die Digitalisierung im Gesundheitswesen für richtig halten. Fast jeder Zweite, 48 Prozent, fühlt sich davon zugleich überfordert. Beide Werte stehen nebeneinander, ohne sich aufzuheben.
Wie das Rezept aufs Smartphone kam
Dass sich eine Verordnung vom Sofa aus einlösen lässt, ist jünger als das E-Rezept selbst. Anfangs kamen Versandapotheken am Weg über die Gesundheitskarte nicht mit. Ein mobiler, volldigitaler Zugang fehlte. Diese Lücke schloss CardLink, mit dem erklärten Ziel, die Versender nicht zu benachteiligen.
Die Spezifikationen beschloss die gematik im März 2024. DocMorris startete als erste Versandapotheke am 10. April 2024, die Apothekenplattform gesund.de folgte im Juli. Technisch übernimmt das Smartphone die Rolle des Kartenlesegeräts. Nutzer halten die NFC-fähige Gesundheitskarte ans Handy, bestätigen mit der Card Access Number und einer per SMS verschickten PIN, und die Verordnung wandert über die Telematikinfrastruktur zur gewählten Apotheke. Voraussetzung ist ein NFC-fähiges Smartphone und eine entsprechend ausgestattete Karte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik äußerte früh Bedenken, weshalb CardLink von Beginn an als Brückentechnologie galt.
Von 37 auf 155 Millionen pro Quartal
Was als technische Erleichterung begann, lässt sich an den Umsätzen der Versender ablesen. Shop Apotheke steigerte den deutschen Umsatz mit verschreibungspflichtigen Mitteln von 37 Millionen Euro im ersten Quartal 2024 auf 155 Millionen im vierten Quartal 2025. Übers Jahr 2025 verdoppelte sich das Rezeptgeschäft. DocMorris wuchs im selben Feld langsamer, blieb aber im Plus, und im vierten Quartal 2025 zog die Plattform gesund.de beim Rezeptumsatz an DocMorris vorbei. Für die Versender ist dieses Geschäft der Hebel, mit dem sie gegenüber den Vor-Ort-Apotheken aufholen.
Das Wachstum erkaufen die Anbieter mit hohen Werbeausgaben. Auffällig ist auch, woher sie kommen. Shop Apotheke gehört zum niederländischen Redcare-Konzern, DocMorris sitzt in der Schweiz. Die Öffnung des E-Rezepts hat den Wettbewerb über die Grenze hinweg verschärft.
Vom Fragebogen zum verschickten Medikament
Neben dem Rezept aus der Praxis hat sich ein zweiter Pfad etabliert, bei dem Beratung, Verordnung und Versand zusammenlaufen. Möglich wurde er, als der 121. Deutsche Ärztetag 2018 in Erfurt das Fernbehandlungsverbot lockerte. Seither dürfen approbierte Ärzte nach im Einzelfall ausschließlich aus der Ferne behandeln, sofern das ärztlich vertretbar ist und die Sorgfalt gewahrt bleibt.
Auf dieser Grundlage arbeiten Plattformen, die einen medizinischen Fragebogen auswerten, eine ärztliche Konsultation organisieren und das ausgestellte E-Rezept an eine Partnerapotheke weiterreichen. Anbieter wie Apomeds verbinden Patienten mit in der EU zugelassenen Ärzten und Versandapotheken, die deutsche DocMorris-Tochter TeleClinic setzt stärker auf Video- und Telefonsprechstunden. Für viele beginnt der Kontakt damit nicht mehr in der Praxis, sondern mit ein paar Fragen am Bildschirm. Gefragt sind solche Wege oft bei Beschwerden, bei denen Diskretion zählt, von Bluthochdruck bis zu Themen, die im Wartezimmer ungern zur Sprache kommen. Reguliert ist das eng. Plattformen müssen approbierte Ärzte einsetzen, und die Aufklärung über die Besonderheiten der Fernbehandlung ist vorgeschrieben. Eine Grenze bleibt. Wo eine körperliche Untersuchung oder Laborwerte nötig sind, endet die Fernbehandlung.
Das Ende von CardLink im Januar 2027
CardLink war von Anfang an als Übergangslösung angelegt. Den Zugang von zu Hause soll künftig die digitale GesundheitsID übernehmen, zusammen mit dem Verfahren PoPP, das den Versorgungskontext kryptografisch bestätigt. Die Migration läuft seit Anfang 2026 schrittweise, einen einheitlichen Stichtag gibt es noch nicht. Geplant ist die vollständige Abschaltung von CardLink zum 31. Januar 2027, einzelne Zulassungen hat die gematik zuletzt aber verlängert. Die GesundheitsID ist freiwillig, und ihre Registrierung gilt als aufwendig, was den Umstieg bremsen könnte. Bis zur Umstellung laufen alte und neue Einlösewege nebeneinander.